BERUFSBILD Was machen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
eigentlich in Ihrem Beruf?
Ihre Arbeit besteht im unterrichten und im organisieren.
Sie vermitteln alle erforderlichen Kenntnisse für das Bestehen der Führerscheinprüfung
und für das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Dabei gibt es sowohl
theoretisches Wissen als auch praktisches Wissen, das vermittelt werden soll.
So schulen Sie im Unterrichtsraum, im Auto und sogar im Freien, direkt am
Fahrzeug oder mit modernen Medien. Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Es gibt Fahrschulen die mit innovativen Erkenntnissen aus der Gedächtnisforschung
( Lerntypentest ) arbeiten und Videokameras für die Besprechung der Ausbildungsfahrten
verwenden.
Im Theorieunterricht erklären Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr
und die Funktionsweise von Fahrzeugen oder wie man einen Pkw richtig an einer
Unfallstelle absichert. Sie bereiten die FahrschülerInnen auf die theoretische
Führerscheinprüfung vor.
Im praktischen Unterricht im Fahrzeug leiten Sie Ihre FahrschülerInnen an.
Sie beobachten das Fahrverhalten und greifen mit Hilfe der Doppelpedal-Einrichtung
auf der Beifahrerseite unterstützend ein, wenn es nötig ist. Sie üben mit
Ihren Fahrschülern alle wichtigen Manöver im Straßenverkehr: z.B. sicheres
Bremsen, Rückwärts Einparken, Lkw-Rangieren mit Anhänger, Fahren auf unebenem
Untergrund mit dem Motorrad.
Sie zeichnen die Fortschritte auf und entscheiden dann, ob ein Fahrschüler
Prüfungsreif ist. Sie melden Ihre FahrschülerInnen zur Prüfung an und begleiten
diese bei der Prüfung bis zum Erhalt des Führerscheins.
Wenn Ihr ehemalige Fahrschüler / Ihre ehemalige Fahrschülerin stolz seinen
/ ihren Führerschein in den Händen hält, ist das das Ergebnis Ihrer Arbeit.
FahrlehrerInnen
Voraussetzung
Besitz der Lenkberechtigung seit mind.
3 Jahren
Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis der jeweiligen
Klasse (oder 1 Jahr Praxis und ein Lehrplanseminar in der Fahrlehrerakademie Stegenwald
)
Ausbildung gemäß § 64c KDV und Lehrbefähigungsprüfung gemäß § 118
KFG 1967 in der Fahrlehrerakademie Stegenwald.
FahrschullehrerInnen
Nur die FahrschullehrerInnen dürfen theoretischen Unterricht erteilen
Voraussetzungen wie FahrlehrerInnen
zusätzlich: ein Maturazeugnis oder eine 5 jährige Tätigkeit als FahrlehrerIn