FAHRLEHRERAKADEMIE
SIE SIND HIER: HOME > FAHRLEHRERAKADEMIE > BERUFSBILD

BERUFSBILD
Was machen Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer eigentlich in Ihrem Beruf?


Ihre Arbeit besteht im unterrichten und im organisieren. Sie vermitteln alle erforderlichen Kenntnisse für das Bestehen der Führerscheinprüfung und für das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr. Dabei gibt es sowohl theoretisches Wissen als auch praktisches Wissen, das vermittelt werden soll. So schulen Sie im Unterrichtsraum, im Auto und sogar im Freien, direkt am Fahrzeug oder mit modernen Medien. Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt Fahrschulen die mit innovativen Erkenntnissen aus der Gedächtnisforschung ( Lerntypentest ) arbeiten und Videokameras für die Besprechung der Ausbildungsfahrten verwenden.

Im Theorieunterricht erklären Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr und die Funktionsweise von Fahrzeugen oder wie man einen Pkw richtig an einer Unfallstelle absichert. Sie bereiten die FahrschülerInnen auf die theoretische Führerscheinprüfung vor.

Im praktischen Unterricht im Fahrzeug leiten Sie Ihre FahrschülerInnen an. Sie beobachten das Fahrverhalten und greifen mit Hilfe der Doppelpedal-Einrichtung auf der Beifahrerseite unterstützend ein, wenn es nötig ist. Sie üben mit Ihren Fahrschülern alle wichtigen Manöver im Straßenverkehr: z.B. sicheres Bremsen, Rückwärts Einparken, Lkw-Rangieren mit Anhänger, Fahren auf unebenem Untergrund mit dem Motorrad.

Sie zeichnen die Fortschritte auf und entscheiden dann, ob ein Fahrschüler Prüfungsreif ist. Sie melden Ihre FahrschülerInnen zur Prüfung an und begleiten diese bei der Prüfung bis zum Erhalt des Führerscheins.

Wenn Ihr ehemalige Fahrschüler / Ihre ehemalige Fahrschülerin stolz seinen / ihren Führerschein in den Händen hält, ist das das Ergebnis Ihrer Arbeit.

FahrlehrerInnen

Voraussetzung
  • Besitz der Lenkberechtigung seit mind. 3 Jahren
  • Nachweis von mind. 3 Jahren Fahrpraxis der jeweiligen Klasse (oder 1 Jahr Praxis und ein Lehrplanseminar in der Fahrlehrerakademie Stegenwald )
  • Ausbildung gemäß § 64c KDV und Lehrbefähigungsprüfung gemäß § 118 KFG 1967 in der Fahrlehrerakademie Stegenwald.

FahrschullehrerInnen
Nur die FahrschullehrerInnen dürfen theoretischen Unterricht erteilen

Voraussetzungen wie FahrlehrerInnen
zusätzlich: ein Maturazeugnis oder eine 2 jährige Tätigkeit als FahrlehrerIn
Close
SCHLIESSEN