FAHRSICHERHEITSZENTRUMFAHRLEHRERAKADEMIEFahrlehrerDer Beruf Fahrlehrer/in ist ein interessanter Beruf für Menschen die gern fahren, sich für Kraftfahrzeuge interessieren und Freude daran haben mit Menschen zu arbeiten und ihr Wissen weitergeben wollen. Fahrlehrer/in brauchen eine spezielle Ausbildung und müssen eine amtliche Prüfung ablegen, ehe sie in einer Fahrschule unterrichten dürfen.• Der/die Fahrlehrer/in gibt praktischen Unterricht im und am Fahrzeug, d.h. er/sie macht mit den Fahrschüler/innen die Fahrstunden. • Gute Fahrlehrer/innen sehen ihre Tätigkeit nicht alleine nur als Job, sondern sehen ihre Aufgabe auch darin, einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten. Ein/e gute/r Fahrlehrer/in versucht den Fahranfänger/innen, ihre/seine Erfahrungen und ihr/sein Wissen über das Verhalten im Straßenverkehr und über das Handling des jeweiligen Fahrzeugs weiterzugeben. • Sie/Er muss sich auch bewusst sein, dass sie/er mit verschiedenen Menschen, verschiedenen Charakteren, arbeitet. Diese wiederum verfügen über unterschiedliche Vorkenntnisse und dementsprechende Erfahrungen. Voraussetzungen: • Besitz der Lenkberechtigung seit mindestens 3 Jahren, • Nachweis von mindestens 3 Jahren Fahrpraxis, • Vertrauenswürdigkeit in Sinne des Kraftfahrgesetzes, • Ausbildung gemäß § 64c KDV und Lehrbefähigungsprüfung gemäß § 118 KFG 1967.